FÜR ALLE WEGE
GERÜSTET
Sicherheitsschuhe für
Einlagen und Zurichtungen
Seit 2012 ist die neue Ö-Norm Z 1259 in Kraft, welche die Herstellung von orthopädisch angepassten Sicherheitsschuhen regelt. Unter anderem bedeutet das, daß herkömmliche am Markt befindliche zugelassene Sicherheitsschuhe, in keiner Weise nachträglich verändert werden dürfen. Weder dürfen orthopädische Einlagen eingelegt werden, noch dürfen Veränderungen an der Sohle etc durchgeführt werden, da sich diese Änderungen auf sicherheitsrelevante Aspekte (z.B. Antistatik, Höhe der Zehenschutzkappe) auswirken können.
Wer ist betroffen?
Davon betroffen sind alle Personen, die bei der Arbeit Sicherheitschuhe der Klassen 1 bis 3 tragen müssen und orthopädische Einlagen oder eine Schuhzurichtung (z.B. Sohlenerhöhung) benötigen.
Die Lösung
Es gibt Sicherheitsschuhe, welche speziell für den Einbau von orthopädischen Einlagen und/oder den Umbau an der Sohle zertifiziert wurden. Allerdings dürfen trotzdem nicht bereits vorhandene Einlagen eingelegt werden. Damit sämtliche sicherheitsrelevanten Funktionen erhalten bleiben, dürfen bei der Anfertigung der Einlagen nur die vom Hersteller zertifizierten Materialien verwendet werden und es müssen die Fertigungsanweisungen exakt befolgt werden. Nur dann ist gewährleistet, dass der Schuh im Fall des Falles seine Aufgabe erfüllt.
Unser Firmenservice
Sie haben davon betroffene Mitarbeiter? Setzen Sie sich einfach mit uns unter 01 / 406 45 71 oder per mail unter info@jansohn.at in Verbindung. Wir arbeiten bereits mit etlichen großen und kleinen Firmen zusammen und finden gerne auch für Ihren Betrieb eine geeignete, individuelle Lösung.
Unsere Sicherheitsschuhe
Wir haben Sicherheitsschuhe der Marken Uvex, Rukapol, Elten und SchützeMed auf Lager. Um allen Anforderungen gerecht zu werden, können wir jedoch auch Einlagen und Schuhzurichtungen für verschiedene andere Marken anbieten. Dazu arbeiten wir eng mit der Firma Hostra im 22. Bezirk zusammen. Wenn Sie bereits Sicherheitsschuhe in Verwendung haben, können Sie uns gerne die Marke und das Modell bekanntgeben. Wir klären dann für Sie, ob dieses Modell für die Verwendung mit orthopädischen Einlagen zertifiziert ist und ob wir die Versorgung durchführen können.
Information des Arbeitsinspektorats
Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite des Arbeitsinspektorats